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Gastschulverhältnis an einer Berufsschule; Beantragung der Genehmigung

Wenn ein Schüler/eine Schülerin nicht die für ihn/sie zuständige Sprengelberufsschule, sondern eine andere Berufsschule besuchen möchte, muss ein Gastschulverhältnis beantragt werden. Bei fehlender Zustimmung einer der zu beteiligenden Stellen entscheidet die Regierung.

Regierung der Oberpfalz

Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 13:00 Uhr

Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen

Hausanschrift

Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg

Postanschrift

93039 Regensburg