Begasung zur Desinfektion oder Schädlingsbekämpfung; Beantragung einer Erlaubnis
Für Begasungen zur Desinfektion oder Schädlingsbekämpfung mit bestimmten gefährlichen Begasungsmitteln ist eine behördliche Begasungserlaubnis erforderlich.
Beschreibung
Eine Begasungserlaubnis wird für Begasungstätigkeiten mit Begasungsmitteln benötigt, die nach der Gefährlichkeitseinstufung als akut toxisch Kategorie 1, 2 oder 3 oder spezifisch zielorgantoxisch Kategorie 1 einzustufen sind (das gilt z. B. für die Begasungsmittel Cyanwasserstoff, Phosphorwasserstoff, Ethylenoxid, Formaldehyd oder Sulfuryldiflurid).
Voraussetzungen
Die Begasungserlaubnis erhält, wer
- als Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit nachweist (in der Regel durch polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O) und soweit er die Begasungstätigkeiten selbst leitet, einen Befähigungsschein besitzt und
- über Befähigungsscheininhaber in ausreichender Zahl verfügt.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist an das örtlich zuständige Gewerbeaufsichtsamt zu richten.
Besondere Hinweise
Fristen
Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlage, bayernweit:
Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O des Antragsteller
(bei bestimmten Begasungstätigkeiten kann die Behörde unter bestimmten Voraussetzungen auf die Vorlage des Führungszeugnisses verzichten)
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Erforderliche Unterlage, bayernweit:
Befähigungsschein(e)
Kopien der Befähigungsscheine der Personen, die die Begasungstätigkeiten durchführen
Formulare
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit:
Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Kosten
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Anhang I Nr. 4 Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
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Stand: 10.06.2022
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