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Begasung zur Desinfektion oder Schädlingsbekämpfung; Beantragung einer Erlaubnis

Für Begasungen mit Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln ist eine behördliche Begasungserlaubnis erforderlich.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Gewerbeaufsichtsamt – Dezernat G25 – Gefahrstoffe, Explosionsschutz

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