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Für Begasungen mit Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln ist eine behördliche Begasungserlaubnis erforderlich.
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Eine Begasungserlaubnis wird für Begasungstätigkeiten mit Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln benötigt. Die Erlaubnis ist vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen zu beantragen.
Eine Erlaubnis ist nicht erforderlich, wenn wegen der geringen Menge des freiwerdenden Wirkstoffs eine Gefährdung von Mensch und Umwelt nicht besteht. Hierbei sind die entsprechenden technischen Regeln für Gefahrstoffe zu berücksichtigen.
Die Begasungserlaubnis erhält, wer
Begasungen außerhalb einer ortsfesten Sterilisationskammer müssen beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt angezeigt werden.
Begasungen mit Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln dürfen nur durch besonders geschulte Sachkundige durchgeführt werden, die über einen von der Behörde dafür ausgestellten gültigen Befähigungsschein besitzen.
Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen sind Empfänger verschiedener gesetzlich vorgeschriebener Anzeigen aus den Bereichen Anlagensicherheit, Schutz bestimmter Personengruppen und Schutz der Allgemeinheit und der Umwelt.