Logo Bayernportal

Gebündelter Bedarfsverkehr; Beantragung einer Genehmigung

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen im gebündelten Bedarfsverkehr unterliegt den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und ist somit grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 23.2 - Personenbeförderung, Schienenverkehr

Anzahl: 2