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Gebündelter Bedarfsverkehr; Beantragung einer Genehmigung

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen im gebündelten Bedarfsverkehr unterliegt den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und ist somit grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Ansprechpartner - Regierung der Oberpfalz

Sachgebiet 23 - Straßenverkehr, Personenbeförderung, Gewerbe

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