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Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen; Beantragung der Anerkennung

Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen bedürfen der staatlichen Anerkennung. Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen an den Landratsämtern/Gesundheitsverwaltungen sind per Gesetz anerkannt.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 53.1 - Gesundheit

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