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Kirchenangelegenheiten; Auskünfte

Bei Fragen zu Kirchenangelegenheiten im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt können Sie auch an die Kreisverwaltungsbehörde wenden.

Für Sie zuständig

Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie über „Ort auswählen" einen Ort aus.
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Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrem Landratsamt oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Stand: 13.09.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales