Versicherungsnummer; Informationen
Beschreibung
Die Träger der Rentenversicherung führen für jeden Versicherten ein Versicherungskonto, in dem alle Daten, die für die Durchführung der Versicherung sowie die Feststellung und Erbringung von Leistungen einschließlich der Rentenauskunft erforderlich sind, gespeichert werden. Dazu wird jedem Versicherten eine individuelle und unverwechselbare Versicherungsnummer zugeordnet. Diese hat 12 Stellen und setzt sich wie folgt zusammen:
- Erste 2 Stellen = Bereichsnummer des die Nummer vergebenden Rentenversicherungsträgers,
- danach 6 Stellen = Geburtsdatum des Versicherten,
- danach 1 Stelle = Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens,
- danach 2 Stellen = Seriennummer (für Männer 00 - 49, für Frauen 50 - 99) und
- letzte Stelle = Prüfziffer.
Die im Versicherungskonto gespeicherten Daten sind aus dem Versicherungsverlauf ersichtlich.
§ 147 Sozialgesetzbuch VI, Verordnung über die Versicherungsnummer, die Kontoführung und den Versicherungsverlauf in der gesetzlichen Rentenversicherung (VKVV)
Gesetzliche Rentenversicherungsträger
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 147 Sozialgesetzbuch VI
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Verordnung über die Versicherungsnummer, die Kontoführung und den Versicherungsverlauf in der gesetzlichen Krankenversicherung (VKVV)
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Stand: 26.01.2021
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
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