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Versteigerergewerbe; Beantragung der Bestellung als besonders sachkundiger Versteigerer

Wenn Sie öffentliche Versteigerungen (zwangsweise Pfandverkäufe oder Notverkäufe) durchführen möchten, müssen Sie von der zuständigen Behörde öffentlich bestellt worden sein.

Ansprechpartner - Landratsamt Günzburg

302 Gewerberecht, Vollzug des Gesundheitsrechts und des Veterinärrechts

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