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Hochwasser; Erstellung eines gemeindlichen Meldeplans

Die am Hochwassernachrichtendienst teilnehmenden Gemeinden erstellen Meldepläne, welche Maßnahmen bei welchen Pegelständen von welchen Stellen durchgeführt werden müssen. Ein Meldeplan gibt Hinweise auf verantwortliche Stellen oder Selbsthilfemöglichkeiten.

Für Sie zuständig

Neues Rathaus

Stadt Weiden i.d.OPf.

Hausanschrift

Dr.-Pfleger-Str. 15
92637 Weiden i.d.OPf.

Postanschrift

Dr.-Pfleger-Str. 15

92637 Weiden i.d.OPf.

Telefon

+49 961 81-0

Feuerwache

Stadt Weiden i.d.OPf.

Hausanschrift

Landgerichtsstraße 13
92637 Weiden

Postanschrift

Landgerichtsstraße 13

92637 Weiden

Telefon

+49 961 81-3703

Stadt Weiden i.d.OPf.

Hausanschrift

Vohenstraußer Straße 12
92637 Weiden

Postanschrift

Vohenstraußer Straße 12

92637 Weiden

Webseite

www.weiden.de

Leistungsdetails

Im gemeindlichen Meldeplan sind die einzuleitenden Maßnahmen (abhängig vom Wasserstand) beschrieben, die Zuständigkeiten und Informationswege geregelt, die Kontaktdaten aller betroffenen Stellen und Listen über vorhandenes Material und Geräte aufgenommen.

Um einen reibungslosen Hochwassereinsatz zu gewährleisten wird der gemeindliche Meldeplan ständig fortgeschrieben. Dabei werden Erfahrungen aus vergangenen Hochwassern verarbeitet und bauliche Gegebenheiten berücksichtigt. Auch die Unterstützung durch Hilfsorganisationen wird berücksichtigt.

  • Hochwasser; Bereitstellung von Informationen für Gemeinden
    Nach Überschreiten festgelegter Wasserstände informieren die Wasserwirtschaftsämter die Kreisverwaltungsbehörden, die ihrerseits die Hochwasserwarnungen an Gemeinden weitergeben.
  • Hochwasser; Herausgabe von Warnmeldungen
    Durch Hochwasser können enorme Vermögensschäden entstehen und Menschenleben gefährdet werden. Durch eine frühzeitige Warnung können Hochwasserschäden und die Gefährdungen entscheidend vermindert werden.
Stand: 07.08.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz