Weiterbildung; Informationen über Förderungen
Beschreibung
Für die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeitsuchenden sowie für die Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen kommen eine Vielzahl von Förderungen in Frage. Entscheidend dabei ist, dass die Förderung vor Beginn einer Weiterbildung beantragt und genehmigt wird, denn eine nachträgliche Bezuschussung ist nicht möglich.
Die Bundesagentur für Arbeit bietet eine Weiterbildungs- und Qualifizierungsberatung an, die sich an junge Menschen und Erwachsene, die am Arbeitsleben teilnehmen oder teilnehmen wollen, sowie an Beschäftigte, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber richtet. Zudem beraten und unterstützen unsere Weiterbildungsinitiatorinnen und -initiatoren Beschäftigte bei ihrer individuellen beruflichen Entwicklung sowie Unternehmen bei der Identifizierung von Qualifizierungsbedarfen in ihren Betrieben. Gemeinsam werden Ziele definiert, Weiterbildungskonzepte erarbeitet und Finanzierungsmöglichkeiten erörtert.
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 16 Sozialgesetzbuch II (SGB II)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: §§ 81 ff. Sozialgesetzbuch III
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 131 b Sozialgesetzbuch III
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 144 Sozialgesetzbuch III
Rechtsbehelf
Widerspruch, sozialgerichtliche Klage
Weiterführende Links
- ESF-Bund-Bildungsprämien-Förderung
- Bundesagentur für Arbeit - Förderung von Weiterbildung
- Europäischer Sozialfonds (ESF) in Bayern
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komm weiter in B@yern
Das Online-Portal "komm weiter in B@yern" unterstützt Beschäftigte und Betriebe gleichermaßen bei der Suche nach Weiterbildungsmöglichkeiten, die auf ihren Bedarf zugeschnitten sind.
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Stand: 28.07.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
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