Schwangerschaft; Beratung
Werdende Mütter und Väter haben Anspruch auf umfassende Beratung zu allen Fragen, die Schwangerschaft und Geburt betreffen.
Beschreibung
Werdende Mütter - und Väter - haben unabhängig von Alter, kulturellem Hintergrund oder Weltanschauung Anspruch auf umfassende Beratung zu allen Fragen, die Schwangerschaft und Geburt betreffen. Die Beratung erfolgt vertraulich, unvoreingenommen, kostenlos und auf Wunsch anonym durch die staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen (Beratungsstellen der freien Träger und der Landratsämter/Gesundheitsverwaltungen) und durch die staatlich nicht anerkannten (katholischen) Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen. Die Beratung kann so oft und solange in Anspruch genommen werden, wie dies im Einzelfall erforderlich ist. Sie kann auch nach der Geburt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes erfolgen.
Das Angebot umfasst insbesondere Informationen über
- Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung,
- soziale und finanzielle Hilfen für Schwangere und junge Familien, u. a. staatliche Sozialleistungen und Hilfen bei der Suche nach Wohnung, Arbeits- oder Ausbildungsplatz oder deren Erhalt,
- Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft und Fragen zur Entbindung,
- die besonderen Rechte der Schwangeren und Eltern im Arbeitsleben,
- Fragen zur pränatalen Diagnostik,
- Hilfsmöglichkeiten zum Leben mit einem Kind mit chronischer Erkrankung und / oder Behinderung,
- Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale Konflikte im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft,
- Beratung und Begleitung bei einer vertraulichen Geburt,
- rechtliche und psychologische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit einer Adoption,
- Fragen zum Schwangerschaftsabbruch.
Die staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen sind auch für die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung zuständig. Nur diese sind berechtigt, die Bescheinigung über die erfolgte Schwangerschaftskonfliktberatung auszustellen, die Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch ist.
Über die Beratung hinaus werden praktische Hilfen vermittelt. Betroffene Frauen können beispielsweise im Kontakt mit Behörden bei der Geltendmachung von gesetzlichen Leistungen unterstützt werden.
Die Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen bieten auch die Möglichkeit der psychosozialen Beratung, insbesondere
- bei unerfülltem Kinderwunsch,
- nach einer Fehl- oder Totgeburt,
- vor, während und nach Maßnahmen der pränatalen Diagnostik,
- bei Adoptionen oder vertraulicher Geburt.
Mit Einwilligung der Schwangeren können weitere Personen in die Beratung einbezogen werden.
Rechtsgrundlagen
-
Rechtsgrundlagen, bayernweit:
Gesetz über die Schwangerenberatung (Bayerisches Schwangerenberatungsgesetz - BaySchwBerG)
GVBl 1996 S. 320; BayRS 2170-2-A
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 218a Strafgesetzbuch
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 219 Strafgesetzbuch
Weiterführende Links
- Staatlich anerkannte Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen in Bayern
- Landesstiftung 'Hilfe für Mutter und Kind' - Schwangere in Not
-
Landesstiftung 'Hilfe für Mutter und Kind'
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
- Hilfe für Mutter und Kind
- Schwanger in Bayern
- Hilfetelefon für Fragen der Schwangerschaft
- Familienland Bayern
Verwandte Themen
Stand: 29.04.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Für Sie zuständig
Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie bei "Vor Ort" einen Ort aus.
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.