Gesundheitsförderung und Prävention; Beantragung einer Projektpartnerschaft im Rahmen der Initiative "Gesund.Leben.Bayern."
Mit der Initiative Gesund.Leben.Bayern. gibt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wegweisenden Projekten zur Gesundheitsförderung und Prävention eine Starthilfe. Gefördert werden wissensbasierte und qualitätsgesicherte Modellprojekte, die das individuelle Verhalten ebenso berücksichtigen wie Bedingungen in der Lebensumwelt.
Description
Zweck und Gegenstand der Förderung
Ziel der Initiative ist die Förderung und Begleitung von Präventionsmaßnahmen. Die Schwerpunkte liegen in den vier zentralen Handlungsfeldern des Bayerischen Präventionsplans:
- Gesundes Aufwachsen in der Familie, in Kindertageseinrichtungen, in sonstigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und in der Schule
- Gesundheitskompetenz in der Arbeitswelt und betriebliche Präventionskultur
- Gesundes Altern im selbstbestimmten Lebensumfeld
- Gesundheitliche Chancengleichheit
Außerdem werden Projekte bevorzugt gefördert, die einen Bezug zu den Themenschwerpunkten (siehe "Weiterführende Links") des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege haben.
Zuwendungsempfänger
Die Projekte können von einer Vielzahl von Partnern geplant und durchgeführt werden. Die Palette der Antragssteller ist breit gefächert, sie umfasst u.a. Vereine, Wohlfahrtsorganisationen, Universitäten, Akteure und Einrichtungen des Gesundheitswesens und andere.
Zuwendungsfähige Kosten
Die förderfähigen Ausgaben beziehen sich auf das Vorhaben. Voraussetzung für die Anerkennung ist die Einhaltung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Höhe der Zuwendung
Es bestehen keine festgelegten Vorgaben zur finanziellen Höchstförderung. Bei der Erstellung des Finanzplans ist auf einen Eigenanteil von 20 % zu achten. Von nicht-universitären Einrichtungen ist zudem die Hälfte des Eigenanteils, d. h. 10 % des gesamten Projektbudgets, als bare Mittel einzubringen.
Prerequisites
Voraussetzung für eine Förderung durch die Gesundheitsinitiative ist, dass mit der Umsetzung des Projektes noch nicht begonnen wurde und auch nicht vor Erlass der Zuwendungsbescheinigung begonnen wird.
Nicht gefördert werden Werbemaßnahmen für Produkte, einzelne Betriebe oder Personen. Wichtig ist daher, dass neutrale Partner, welche verbindlichen Formen der Finanzdarlegung und Organisation unterliegen, eingebunden sind.
Procedure
Anträge können grundsätzlich ganzjährig im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), eingereicht werden. Alle eingehenden Anträge werden in einem mehrstufigen Verfahren begutachtet und dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) zur Entscheidung vorgelegt. Eine Antragstellung sollte daher mit ausreichend Vorlauf zum geplanten Projektbeginn erfolgen. Wir empfehlen daher, Ihren Antrag mindestens vier Monate vor dem geplanten Projektbeginn einzureichen.
Zur Antragstellung verwenden Sie bitte das jeweils aktuelle Antragsformular sowie den Kosten und Finanzierungsplan. Die Dokumente stehen im Feld „Formulare“ zum Download zur Verfügung. Hier finden Sie auch ausführliche „Hinweise für Antragsteller“.
Das Bayerische Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) im LGL berät Sie fachlich und das Fördersachgebiet des LGL übernimmt die organisatorische Abwicklung der Förderung.
Special notes
Leitprinzipien der Gesundheitsinitiative:
- Es werden vorrangig Projekte der Gesundheitsförderung und Primärprävention gegenüber sekundär- und tertiärpräventiven Ansätzen im Rahmen der o.g. Handlungsfelder gefördert.
- Projekte, die lebensweltorientiert intervenieren („Setting-Ansatz“) bzw. die eine wirksame Kombination von individuumsbezogener Verhaltensprävention und umfeldbezogener Verhältnisprävention darstellen, werden bevorzugt.
- Projekte sollen sozial inklusiv sein sowie Gender- und Migrationsaspekte einbeziehen. Eine Verringerung sozialer Ungleichheit wird angestrebt.
- Ein wichtiges Förderkriterium sind Wissensbasierung, Evaluation und Qualitätsmanagement aller Maßnahmen. Der aktuelle wissenschaftliche Stand ist in der Projektbeschreibung darzustellen. Bereits im Planungsstadium sollen projektbezogene geeignete Evaluationsstrategien zur Zielerreichung mit einbezogen werden.
- Projekte sollen partizipative Elemente, falls angemessen, beinhalten, wie z.B. eine aktive Einbindung der Zielgruppe bei Planung, Umsetzung oder Evaluation.
- Projekte sollen innovativ sein, einen Modellcharakter aufweisen und ein eventueller künftiger Transfer soll von Anfang an mitberücksichtigt werden, z.B. auch durch die Erstellung von Transferhilfen und die Berücksichtigung der strukturellen Voraussetzungen beim potenziellen Transferpartner schon bei der Projektplanung.
- Projekte sollen möglichst in Kooperationen durchgeführt werden, die als tragfähige Basis für eine Fortsetzung bewährter Projekte dienen können. Es sind besonders Praxis-Wissenschaftskooperationen erwünscht, auch intersektorale Kooperationen, die mit einer gemeinsamen Zielsetzung den Problemstellungen effektiv und nachhaltig begegnen können.
Sonstige Hinweise
- Der Projektnehmer ist verpflichtet, im Rahmen von Veröffentlichungen sowie sonstiger Öffentlichkeitsarbeit regelmäßig auf die Förderung aus Mitteln der Gesundheitsinitiative Gesund.Leben.Bayern. hinzuweisen. Dabei ist stets das für den Förderbereich eingeführte Logo, das vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zur Verfügung gestellt wird, zu verwenden.
- Der Projektnehmer verpflichtet sich innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Zuwendungsschreibens eine einseitige Projektbeschreibung für die Internetseite der Gesundheitsinitiative zu übermitteln.
- Bei Projekten mit mehr als einjähriger Förderung ist einmal jährlich ein Zwischenbericht in elektronischer- und in Papierform zu erstellen. Das Formular wird von der GLB-Förderung zur Verfügung gestellt.
- Innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Projektförderung hat der Projektnehmer der GLB-Förderung einen Abschluss- und Selbstevaluationsbericht in elektronischer- und in Papierform und ggf. bei Bedarf weitere, für eine Evaluation erforderliche Daten, zu übermitteln. Die Vorlagen für den Abschluss- und den Selbstevaluationsbericht werden von der GLB-Förderung zur Verfügung gestellt. Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich, während der Projektlaufzeit entsprechende Daten zu erheben und zu dokumentieren, die zur aussagekräftigen Anfertigung des Selbstevaluationsberichtes nötig sind.
- Die Verwendung der Projektmittel ist im Sinne des Bayerischen Haushaltsrechts und der ANBest-P nachzuweisen. Der Verwendungsnachweis ist der GLB-Förderung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Projektförderung vorzulegen.
- Für Maßnahmen, die nach diesen Grundsätzen gefördert werden, darf keine Förderung aus anderen Haushaltsmitteln des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden. Werden für diesen Zweck Mittel des Bundes oder der EU gewährt, so wird die staatliche Förderung entsprechend reduziert. Die beantragte Zuwendung ist eine Subvention iSd § 264 StGB (Subventionsbetrug). Die für die Gewährung der Zuwendung maßgeblichen Tatsachen sind subventionserheblich, vgl. Art. 1 BaySubvG. Mit dem Zuwendungsantrag ist eine entsprechende Erklärung hierüber abzugeben. Bereits begonnene Projekte können nicht gefördert werden. Entscheidend für den Beginn ist vorliegend der Zeitpunkt der Bewilligung, nicht der Zeitpunkt der Antragseinreichung beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Deadlines
Wir empfehlen, Ihren Antrag mit einem Vorlauf von mindestens vier Monaten zum geplanten Projektbeginn einzureichen
Processing time
Required documents
- Required document, Bavaria-wide: Antrag auf Projektpartnerschaft mit Anlagen
- Required document, Bavaria-wide: GLB Kosten- und Finanzierungsplan
- Required document, Bavaria-wide: ggf. Stellungnahme eines Datenschutzbeauftragten
- Required document, Bavaria-wide: ggf. Votum der Ethikkommission
- Required document, Bavaria-wide: ggf. De-minimis-Formular bzw. DAWI-Formular
Forms
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Form, Bavaria-wide:
Gesund.Leben.Bayern - Antragsformular für Projektpartnerschaften [File format: docx]
This form has to be signed and sent to the responsible authority. You can sign the form manually and send it by email/fax or sign the form electronically with your qualified electronic signature an send it by (secure) email. If the responsible authority has set up a De-Mail account, you can also send the form by De-Mail using an sender-confirmed message.
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Form, Bavaria-wide:
Gesund.Leben.Bayern. - Kosten- und Finanzierungsplan
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Form, Bavaria-wide:
Gesund.Leben.Bayern - Hinweise für Antragsteller [File format: pdf]
This form requires no signature. You can sent it electronically (e.g. by secure email or De-Mail) or as hardcopy to the responsible authority.
Fees
Legal bases
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Legal bases, Bavaria-wide:
Art. 23 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
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Legal bases, Bavaria-wide:
Art. 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
- Legal bases, Bavaria-wide: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
- Legal bases, Bavaria-wide: Art. 106 - 109 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
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Legal bases, Bavaria-wide:
Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der EU-Kommission vom 18.12.2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen
(ABl. 2013 L 352,1)
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Legal bases, Bavaria-wide:
Beschluss der Kommission vom 20.12.2011 über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind
(ABl. L 7, 3)
Remedy
Der Antragsteller kann gegen den Zuwendungs- bzw. Ablehnungsbescheid Klage erheben. Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids bei dem im Bescheid benannten Verwaltungsgericht schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Widerspruch gegen den Bescheid ist nicht statthaft. Klageerhebung per E-Mail ist unzulässig. Die entsprechende Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid ist zu beachten.
Status: 30.11.2020
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