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Fahrerlaubnis; Beantragung für begleitetes Fahren ab 17

Junge Fahranfänger haben die Möglichkeit, bereits mit 17 Jahren in Begleitung eines erfahrenen Führerscheininhabers ein Kraftfahrzeug der Klasse B zu führen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Ansprechpartner - Landratsamt Oberallgäu

SG 34 BürgerService, Fahrerlaubnis- und Verkehrswesen

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