Ländlicher Raum; Beantragung einer Förderung aus dem EU-Förderprogramm LEADER
Mit dem LEADER-Programm unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die ländlichen Regionen auf ihrem Weg einer selbstbestimmten Entwicklung nach dem Motto "Bürger gestalten ihre Heimat". LEADER ist ein bewährtes Instrument zur Förderung innovativer Ideen und Projekte, die maßgeblich zur Entwicklung und Stärkung des ländlichen Raumes beitragen.
Description
Zweck
LEADER fördert die Bildung von Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) und die Umsetzung von lokalen Entwicklungsstrategien.
Gegenstand
Gefördert werden Einzelprojekte, gebietsübergreifende oder transnationale Kooperationen zwischen LAGs und das LAG-Management.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind alle Antragsteller mit einer Rechtspersönlichkeit (ausgenommen staatliche Behörden).
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden Ausgaben für investive und nicht investive Projekte.
Art und Höhe
Die LEADER-Förderung erfolgt als Zuschuss (Projektförderung).
Der Fördersatz liegt je nach Projektart und räumlicher Förderkulisse zwischen 30 % und 80 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Prerequisites
Zuwendungsvoraussetzungen
- Das Projekt muss von der LAG ausgewählt werden.
- Die Projekte müssen der Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie dienen.
- Es darf sich bei Projekten nicht um Pflichtaufgaben von Gebietskörperschaften handeln.
Bewilligung
Zuwendungen können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde.
Procedure
Antragstellung
Jedes Projekt ist zunächst der LAG zur Bewertung vorzulegen.
Der Förderantrag ist beim örtlichen für LEADER zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einzureichen.
Special notes
Für die Umsetzung von LEADER in Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verantwortlich.
Für Beratung, Information und Koordinierung bei LEADER sind die LEADER-Koordinatoren an 9 Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) zuständig.
An diesen 9 ÄELF befinden sich auch die Bewilligungsstellen für die Abwicklung des Förderverfahrens.
Deadlines
Anträge auf Förderung nach der LAEDER-Richtlinie können bis zum 31.12.2020 gestellt werden
Der Bewilligungszeitraum beträgt grundsätzlich zwei Jahre (spätestens 31.12.2022).Required documents
- Required document, Bavaria-wide: Vollständiger Förderantrag mit je nach Projekt erforderlichen Anlagen.
Forms
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Form, Bavaria-wide:
LEADER-Förderanträge und Merkblätter
This form has to be signed and sent to the responsible authority. You can sign the form manually and send it by email/fax or sign the form electronically with your qualified electronic signature an send it by (secure) email. If the responsible authority has set up a De-Mail account, you can also send the form by De-Mail using an sender-confirmed message.
Legal bases
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Legal bases, Bavaria-wide:
LEADER-Förderrichtlinie für den Zeitraum 2014 bis 2020/23 im Rahmen der Maßnahmenbeschreibung LEADER gemäß Art. 32 bis 35 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und Art. 42 bis 44 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, E3-7020.2-1/572; AllMBl. 2016 S. 2202; 7815-L
Related links
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LEADER-Koordinatoren mit Zuständigkeitsbereichen
Die LEADER-Koordinatoren sind in allen Fragen, die das EU-Förderprogramm LEADER betreffen, die zentralen Ansprechpartner.
- LEADER 2014 – 2020
Status: 03.09.2020
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