Fahrlehrerwesen; Beantragung der Anerkennung als Träger von Einführungsseminaren für Lehrgangsleitungen von Einweisungslehrgängen (für Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik)
Die Anerkennung als Träger von Einführungsseminaren für Lehrgangsleitungen von Einweisungslehrgängen für die Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik als Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars erfolgt auf Antrag.
Description
Um für die Durchführung der Einweisungslehrgänge für Bewerber für die Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik als Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars (vgl. § 46 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Abs. 3 i.V.m. § 47 Fahrlehrergesetz) anerkannt zu werden und mithin berechtigt zu sein, muss an einem Einführungsseminar für Lehrgangsleitungen teilgenommen werden.
Die Träger dieser Seminare bedürfen einer Anerkennung durch die Regierung der Oberpfalz.
Prerequisites
Die Anerkennung als Träger von Einführungsseminaren für Lehrgangsleitungen von Einweisungslehrgängen (Fahreignungsseminar – verkehrspädagogische Teilmaßnahme) wird erteilt, wenn
- ein auf wissenschaftlicher Grundlage entwickeltes Ausbildungsprogramm vorgelegt wird, das die Inhalte gem. § 48 Satz 2 FahrlG erkennbar werden lässt,
- geeignete Lehrkräfte zur Verfügung stehen, die in der Lage sind, die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln,
- die erforderlichen Lehrmittel zur Verfügung stehen,
- keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers bestehen.
Procedure
Der Antrag ist bei der Regierung der Oberpfalz schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) einzureichen.
Ggf. wird sich zur wissenschaftlichen Beurteilung des vorgelegten Ausbildungsprogramms "geeigneter" Personen/Stellen bedient (§ 48 Satz 3 FahrlG).
Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, wird die behördliche Anerkennung in Form eines Bescheides ausgesprochen.
Die übrigen Regierungen erhalten den Bescheid zudem in Abdruck.
Processing time
Required documents
-
Required document, Bavaria-wide:
Angaben zum Antragsteller
(ggf. Auszug aus dem Handelsregister/Vereinsregister, anderweitige Anerkennungen)
-
Required document, Bavaria-wide:
Verzeichnis der Lehrkräfte sowie Nachweise bzgl. deren Qualifikation/Eignung
(ggf. beruflicher Lebenslauf, Fahrlehrerschein (mit Seminarerlaubnis), Führerschein, Studium, Teilnahme am Einführungsseminar für Lehrgangsleitungen, Auskunft aus dem Fahreignungsregister)
- Required document, Bavaria-wide: Angaben zum Lehrmaterial / zu den Lehrmitteln
-
Required document, Bavaria-wide:
Angaben zu den Unterrichtsräumen
(ggf. Plan/Grundriss, Bilder, Angaben zur Ausstattung, Mietvertrag/Nutzungsüberlassung)
- Required document, Bavaria-wide: Ausbildungsprogramm
-
Required document, Bavaria-wide:
ggf. sind noch weitere Unterlagen im Einzelfalls erforderlich
(z. B. Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister)
Forms
-
Prefilled form - recipient data will be enterd after the selection of the location , Bavaria-wide:
Formloser Antrag (mit Unterschrift)
This form has to be signed and sent to the responsible authority. You can sign the form manually and send it by email/fax or sign the form electronically with your qualified electronic signature an send it by (secure) email. If the responsible authority has set up a De-Mail account, you can also send the form by De-Mail using an sender-confirmed message.
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Fees
Gebühren: 102,00 bis 358,00 EUR (abhängig vom Verwaltungsaufwand)
Auslagen (für den Sachverständigen der Regierung der Oberpfalz und ggf. für Postzustellungsurkunde) werden nach Maßgabe der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: § 48 Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG)
- Legal bases, Bavaria-wide: §§ 42 ff. Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV)
- Legal bases, Bavaria-wide: § 4a Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Legal bases, Bavaria-wide: § 7 Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustVVerk)
- Legal bases, Bavaria-wide: Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Remedy
Klage (Verpflichtungsklage bei Ablehnung des Antrags)
Related issues
Status: 14.04.2020
Responsible for editing: Regierung der Oberpfalz
Responsible for you
General overview of procedures
Alphabetical and hierarchical overview of all procedures.