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Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Das Fahreignungsseminar im Sinne des § 4a Straßenverkehrsgesetz (StVG) besteht aus einer verkehrspädagogischen und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Lediglich Fahrlehrer, die über eine Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik verfügen, sind zur Durchführung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme berechtigt.
Für die Erteilung der Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik hat ein Fahrlehrer u.a. an einem Einweisungslehrgang teilzunehmen.
Die Leitungen dieser Einweisungslehrgänge müssen wiederum u. a. an einem Einführungsseminar für Lehrgangsleitungen von Einweisungslehrgängen für die Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik teilnehmen.
Die Träger dieser Seminare bedürfen einer Anerkennung durch die Regierung der Oberpfalz.
Die Anerkennung als Träger von Einführungsseminaren für Lehrgangsleitungen von Einweisungslehrgängen (Fahreignungsseminar – verkehrspädagogische Teilmaßnahme) wird erteilt, wenn
Der Antrag ist bei der Regierung der Oberpfalz schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) einzureichen.
Für die wissenschaftliche Beurteilung des Ausbildungsprogramms kann sich die Regierung der Oberpfalz geeigneter Personen oder Stellen bedienen.
Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, wird die behördliche Anerkennung in Form eines Bescheides ausgesprochen.
Die übrigen Regierungen erhalten einen Abdruck des Bescheids.
Gebühren: 102,00 bis 358,00 EUR (abhängig vom Verwaltungsaufwand)
Auslagen (u.a. für Sachverständige) werden nach Maßgabe der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.
Die Regierung der Oberpfalz überwacht die Fahrlehrer, die Fahrschulen und deren Zweigstellen, die Fahrlehrerausbildungsstätten sowie die Träger von fahrlehrerrechtlichen Seminaren und Lehrgängen. Sie kann sich geeigneter Personen und Stellen (Sachverständige) bedienen.