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Schaustellung von Personen; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen in Ihren Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung Ihre Geschäftsräume zur Verfügung stellen wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.

Landratsamt Rosenheim

Sachgebiet 61 - Verbraucherschutz, FQA, Betreuungsstelle

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:15 Uhr - 12:00 Uhr
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