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Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung - BayernPortal

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Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung

Der Staat fördert die Anpassung von Eigenwohnraum (eigenes Haus oder eigengenutzte Eigentumswohnung) für Menschen mit Behinderung (§ 2 Abs. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch).

Beschreibung

Für bauliche Maßnahmen im Bestand zur Anpassung von Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung (z.B. Einbau eines behindertengerechten Bades oder Treppenliftes, Errichtung einer Rampe für Rollstuhlfahrer) können Eigentümer von Eigenwohnraum ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000,00 Euro erhalten.

Voraussetzungen

  • Durch die Förderung können nur Haushalte begünstigt werden, deren Einkommen die in Art. 11 Abs. 1 BayWoFG bezeichneten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
  • Die Förderung wird für die Anpassung von Eigenwohnraum bei behinderten Menschen gewährt. Liegt eine Schwerbehinderung vor, so ist der Bescheid oder Behindertenausweis vorzulegen; ansonsten genügt ein ärztliches Attest.

Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Verfahrensablauf

Das Verfahren ist zweistufig:

  1. Der Antrag muss bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt) mittels der dafür vorgesehenen Formulare und Unterlagen eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt durch die Kreisverwaltungsbehörde.
  2. Die Darlehenszusage und Zustellung des Bewilligungsbescheids erfolgt durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt.

Die Auszahlung ist bei der Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen.

Für die Beratung und Bewilligung sind die Landratsämter und kreisfreien Städte zuständig.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage, bayernweit: Nachweis über das Eigentum am Grundstück (z. B. Grundbuchblattabschrift)
  • Erforderliche Unterlage, bayernweit: Finanzierungsnachweise - Planskizze (bei Änderung des Wohnungszuschnitts)
  • Erforderliche Unterlage, bayernweit: Nachweis der Behinderung (z. B. Schwerbehindertenausweis, fachärztliches Attest)

Formulare

Kosten

Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

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Stand: 02.12.2022

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Für Sie zuständig

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