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Hunde; Beantragung einer Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes oder eines Negativzeugnisses

Sie benötigen für die Haltung eines sogenannten ''Kampfhundes'' eine Genehmigung. Es wird ein Negativzeugnis erteilt, wenn nachgewiesen wird, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit vorweist.

Verwaltungsgemeinschaft Lisberg

Sachgebiet 23, Steueramt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Am Schloß 6
96170 Lisberg

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