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Umgangsrecht; Beratung und Unterstützung bei der Ausübung

Kinder und Jugendliche, Eltern, andere Umgangsberechtigte sowie Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet, können Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts erhalten.

Landratsamt Roth

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Weinbergweg 1
91154 Roth

Postanschrift

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