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Arzneimittel; Beantragung der Anerkennung als zentrale Beschaffungsstelle

Pharmazeutische Unternehmer und Großhändler dürfen Arzneimittel, deren Abgabe den Apotheken vorbehalten ist, ausnahmsweise an von der zuständigen Behörde anerkannte zentrale Beschaffungsstellen für Arzneimittel abgeben.

Ansprechpartner - Regierung von Oberfranken

Sachgebiet 53.2 - Pharmazie

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