Logo Bayernportal

Grunderwerbsteuer; Erhalt des Steuerbescheids

Wenn Sie ein Grundstück kaufen oder durch andere Rechtsgeschäfte erwerben, müssen Sie Grunderwerbsteuer zahlen. Sie wird vom Finanzamt mit Steuerbescheid festgesetzt.

Finanzamt Neu-Ulm

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

nach Vereinbarung

Hausanschrift

Nelsonallee 5
89231 Neu-Ulm

Postanschrift

89229 Neu-Ulm