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Fischerprüfung; Anmeldung und Teilnahme

Die Staatliche Fischerprüfung wird vom Institut für Fischerei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft online angeboten. Die Teilnehmer können diese landesweit zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten ablegen.

Online-Verfahren

Online-Verfahren

Für Sie zuständig

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft - Institut für Fischerei

Leistungsdetails

Die erfolgreich abgelegte Fischerprüfung ist eine Voraussetzung zum Erhalt eines Fischereischeines. Voraussetzung für die Teilnahme an der Fischerprüfung ist die Registrierung zur Online-Prüfung, die Einzahlung der Prüfungsgebühr sowie die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang.

Die Anmeldung erfolgt online über unten "Online-Verfahren" genannten Link. Bei Schwierigkeiten mit der Anmeldung ist Ihnen Ihr Kursleiter oder der Landesfischereiverband Bayern e. V. (Tel.: 089/6427-2650) gerne behilflich. Eine schriftliche Anmeldung senden Sie an den Landesfischereiverband Bayern e. V. , Mittenheimer Str. 4, 85764 Oberschleißheim.

Nähere Informationen zum Ablauf der Prüfung, dem Ausbildungsplan, sowie den Anbietern von Vorbereitungslehrgängen finden Sie unter "Weiterführende Links".  

Wer die Fischerprüfung ablegen will, muss sich vorher zur Online-Prüfung registrieren, die Prüfungsgebühr einzahlen und an einem Vorbereitungslehrgang teilnehmen. Ferner muss der Bewerber am Prüfungstag das 12. Lebensjahr vollendet haben.

  • amtlicher Lichtbildausweis
    bei Jugendlichen ohne Lichtbildausweis die Geburtsurkunde
  • Ausbildungsnachweis mit Lehrgangsbestätigung
  • Einladung zur Prüfung

Kosten für den Vorbereitungslehrgang erfragen Sie bitte bei den jeweiligen Kursleitern.und kann nach Registrierung zur Online-Prüfung über den unter „Online-Verfahren“ genannten Link entrichtet werden.

Die Prüfungsgebühr beträgt 50 Euro und kann nach der Registrierung zur Online-Prüfung über den unter "Online-Verfahren" genannten Link entrichtet werden.

Die Registrierung des Teilnehmers muss vor dem Besuch des vorbereitenden Lehrgangs erfolgen. Die dabei generierte Teilnehmernummer wird an den Kursleiter weitergegeben. Sobald die Prüfungsgebühr im System verbucht ist und die 30 Pflichtstunden eines Vorbereitungslehrganges im System hinterlegt sind, kann sich der Teilnehmer zu einer Prüfung anmelden.

verwaltungsgerichtliche Klage

  • Fischereiabgabe; Zahlung
    Der Fischereischein ist nur gültig, wenn für den betreffenden Zeitraum die Zahlung der Fischereiabgabe nachgewiesen ist.
  • Fischereiaufseher; Beantragung der Bestellung
    Fischereiberechtigte, Fischereipächter und Fischereigenossenschaften können die Bestellung einer Person als Fischereiaufseher beantragen.
  • Fischereischein; Beantragung
    Der Fischereischein ist ein Erlaubnisschein, der dem Inhaber erlaubt, zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung.
Stand: 20.03.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus