Logo Bayernportal

Träger der freien Jugendhilfe; Beantragung der Anerkennung

Juristische Personen und Personenvereinigungen im Bereich der Jugendhilfe können sich als Träger der freien Jugendhilfe anerkennen lassen, um künftig in Jugendhilfeausschüssen oder Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII mitwirken zu können.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 13 - Soziales und Jugend

Anzahl: 1