Pflegegeld in der Unfallversicherung; Informationen
Description
Solange Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung infolge Arbeitsunfalls oder Berufskrankheit so hilflos sind, dass sie für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichen Umfang der Hilfe bedürfen, wird Pflegegeld gezahlt, eine Pflegekraft gestellt oder Heimpflege gewährt.
Das monatliche Pflegegeld beträgt ab 01.07.2020 in den alten Ländern zwischen 387 € und 1.542 € (neue Bundesländer zwischen 369 € und 1.483 €). Übersteigen die Aufwendungen für fremde Wartung und Pflege den Betrag des Pflegegeldes, kann es angemessen erhöht werden. Das Pflegegeld wird zum 01.07. eines jeden Jahres per Verordnung der Bundesregierung entsprechend dem Vomhundertsatz angepasst, um den sich die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach Abzug des Krankenversicherungsbeitrags der Rentner verändern.
§ 44 Sozialgesetzbuch VII
Gesetzliche Unfallversicherungsträger
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: § 44 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII)
Remedy
Widerspruch, sozialgerichtliche Klage
Related links
Related issues
Status: 22.10.2020
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Responsible for you
-
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
General overview of procedures
Alphabetical and hierarchical overview of all procedures.