Behindertenhilfe; Beantragung einer Förderung für Fortbildungsmaßnahmen
Träger, die Fortbildungen anbieten für Personen, die in der Behindertenhilfe tätig sind, können eine Zuwendung für die Fortbildungsmaßnahmen vom Freistaat Bayern erhalten.
Beschreibung
Zweck
Zweck der Förderung ist die Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen.
Gegenstand
Förderfähig sind Fortbildungsmaßnahmen, die zur Vermittlung, Erweiterung, Vertiefung und Weiterentwicklung der spezifischen Fachkenntnisse von in der Behindertenhilfe Tätigen (insbes. Fachpersonal, ehrenamtliche Helfer und Angehörige) erforderlich sind.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger können sein: Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und deren Mitgliedsorganisationen in Bayern sowie auf Landesebene wirkende oder andere fachlich anerkannte Verbände und sonstige Fortbildungsanbieter.
Diese legen vorab dem Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) eine Auflistung aller geplanten Fortbildungsmaßnahmen mit Konzeption und Ziel vor (Fortbildungsprogramm). Für geeignete Maßnahmen gibt es Zuschüsse.
Art und Höhe
Die Zuwendung wird als Festbetrag pro Fortbildungseinheit (FE = 45 Minuten) ausgereicht. Die Stundensätze werden gesondert festgesetzt. Dabei ist ein angemessener Eigenmitteleinsatz des Zuwendungsempfängers, mindestens aber in Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zu berücksichtigen.
Voraussetzungen
- Die Antragsteller legen vorab eine Auflistung aller geplanten Fortbildungsmaßnahmen vor (Fortbildungsprogramm). Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) entscheidet, welche Maßnahmen für welche Zielgruppen gefördert werden.
- Maßnahmen mit weniger als acht Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden grundsätzlich nicht gefördert.
Verfahrensablauf
Der Förderantrag muss beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) eingereicht werden. Er kann zunächst ein formloser Antrag gestellt werden.
Es muss der vollständige Antrag mit Fortbildungsprogramm des Maßnahmeträgers vorgelegt werden. Bewilligungszeitraum ist das Kalenderjahr.
Nach Eingang des Durchführungsnachweises, einzureichen bis spätestens 1. März des auf den Bewilligungszeitraum folgenden Jahres, entscheidet das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) über die Bewilligung der Zuwendung.
Besondere Hinweise
Fristen
Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlage, bayernweit:
Antragsformular
Antragsunterlagen erhalten Sie von der Bewilligungsbehörde - Zentrum Bayern Familie und Soziales
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Fortbildungsprogramm bzw. - maßnahmen
Kosten
Rechtsgrundlagen
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Stand: 22.02.2022
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