Stiftungsverzeichnis; Einsicht
Das Stiftungsverzeichnis enthält alle rechtsfähigen Stiftungen mit Sitz in Bayern und für jede Stiftung die wichtigsten Daten. Es kann jede Person ohne Angabe von Gründen einsehen.
Beschreibung
Das beim Landesamt für Statistik geführte Verzeichnis der rechtsfähigen Stiftungen mit Sitz in Bayern (ohne kirchliche Stiftungen) wird in elektronischer Form geführt; die darin enthaltenen Angaben können von jedermann eingesehen werden.
Für jede Stiftung werden folgende Daten eingestellt: Name, Rechtsstellung, Sitz, Zweck, Organe, gesetzliche Vertretung (Satzungsregelung), Name des Stifters, soweit dieser damit einverstanden ist, Zeitpunkt des Entstehens und des Erlöschens sowie Anschrift.
Das Verzeichnis wird auf der Grundlage der von den Bezirksregierungen als Stiftungsanerkennungs- und -aufsichtsbehörden übermittelten Daten ständig aktualisiert, hat aber anders als etwa das von den Gerichten geführte Handels- oder Vereinsregister keine Publizitätswirkung.
Es bietet vielfältige und komfortable Recherchemöglichkeiten etwa nach dem Sitz (Gemeinde, Landkreis, Regierungsbezirk), dem Gründungszeitraum, dem Zweck oder der Art der Stiftung (z. B. kommunale, öffentlich-rechtliche Stiftung) sowie Hinweise bzw. Links auf weiterführende Informationen und auf andere Stiftungsverzeichnisse.
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Online-Verfahren
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Online-Verfahren, bayernweit:
Stiftungsverzeichnis - Verzeichnis der rechtsfähigen Stiftungen mit Sitz in Bayern
Das Bayerische Landesamt für Statistik bietet mit dem Stiftungsverzeichnis eine online recherchierbare Datenbank an, in der gemäß dem Bayerischen Stiftungsgesetz alle rechtsfähigen Stiftungen enthalten sind, mit Ausnahme der kirchlichen Stiftungen.
Kosten
Rechtsgrundlagen
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Rechtsgrundlagen, bayernweit:
Art. 4 Bayerisches Stiftungsgesetz (BayStG)
Stiftungsverzeichnis
Verwandte Themen
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- Stiftung; Beantragung einer Vertretungsbescheinigung
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- Stiftungen; Rechtsaufsicht
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Stand: 30.01.2023
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