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Kinder und Jugendliche; Inobhutnahme durch das Jugendamt

Ist das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet? Bei Hinweisen darauf können Sie sich an das zuständige Jugendamt wenden. 

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Sg. 21 Amt für Kinder, Jugend und Familie

Öffnungszeiten

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