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Förderschule; Schulaufsicht und Beratung

Im Gegensatz zu den Grund- und Mittelschulen werden die Förderschulen nicht über Schulämter, sondern - zugeordnet nach Förderbedarf - direkt von der zuständigen Regierung schulaufsichtlich betreut.

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Den Regierungen obliegt die unmittelbare Schulaufsicht über die Förderschulen. Anfragen allgemeiner oder rechtlicher Natur zur Förderschule können formlos an die Regierung gerichtet werden.

Stand: 05.05.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus