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Lehrkräfte an beruflichen Schulen; Übermittlung des Nachweises über die Ableistung eines Betriebspraktikums

Lehrkräfte an staatlichen beruflichen Schulen sind verpflichtet, den Nachweis über die Ableistung eines Betriebspraktikums über den Dienstweg an die personalverwaltende Stelle zu senden. Die Zuständigkeit liegt nur bei beruflichen Schulen ohne FOSBOS bei den Regierungen.

Regierung der Oberpfalz

Sachgebiet 42.1 - Berufliche Schulen I -Technische, gewerbliche, kaufmännische Berufe-

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 16:30 Uhr
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Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen

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93047 Regensburg

Postanschrift

93039 Regensburg