Versicherungskonto; Informationen
Beschreibung
Die Rentenversicherungsträger führen für jeden Versicherten maschinell ein individuelles Versicherungskonto, das alle Daten enthält, die für die Durchführung der Versicherung sowie die Feststellung und Erbringung von Leistungen einschließlich der Rentenauskunft erforderlich sind. Darin gespeichert sind nicht nur die persönlichen Daten (Vor- und Familienname, Geburtsname, Geburtsdatum, Anschrift) des Versicherten und die von ihm zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten (siehe auch Versicherungsverlauf), sondern auch Angaben zu einem ggf. durchgeführten Versorgungsausgleich und Daten zu erbrachten Leistungen (Renten, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben, siehe unter Behinderte Menschen, Hilfen für).
Das Versicherungskonto ist nach der individuellen Versicherungsnummer geordnet. Der Rentenversicherungsträger hat darauf hinzuwirken, dass die darin gespeicherten Daten vollständig und geklärt sind (siehe auch unter Kontenklärung). Er unterrichtet die Versicherten regelmäßig über die in ihrem Versicherungskonto gespeicherten Sozialdaten, die für eine Leistungsgewährung erforderlich sind (Versicherungsverlauf, Renteninformation).
§ 149 Sozialgesetzbuch VI
Gesetzliche RentenversicherungsträgerRechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 149 Sozialgesetzbuch VI
Rechtsbehelf
Widerspruch, sozialgerichtliche Klage
Weiterführende Links
Stand: 12.04.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Für Sie zuständig
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Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.