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Tierische Nebenprodukte; Überwachung der Entsorgung

Auch bei der Überwachung und Entsorgung von tierischen Nebenprodukten wirken die Kreisverwaltungsbehörden durch Überwachung und Beratung der entsprechenden Betriebe mit.

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Im Einzelnen sind folgende Aufgaben zu nennen:
  • Überwachung von Verarbeitungsbetrieben, Zwischenbehandlungsbetrieben, Lagerbetrieben, Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlagen, Fettverarbeitungsbetrieben, Biogasanlagen, Kompostieranlagen, Heimtierfutterbetrieben, Betrieben, die tierische Nebenprodukte verfüttern, Sammelstellen für tierische Nebenprodukte, Tierfriedhöfen, Pasteurisierungsanlagen, Verwendern zu Diagnose-, Lehr- und Forschungszwecken, Herstellern und Verwendern von organischen Düngemitteln, Händlern, Molkereien und Beförderern tierischer Nebenprodukte.
  • Überwachung von Betrieben, die Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnisse tierischer Herkunft zu Futtermitteln oder zu pharmazeutischen oder technischen Erzeugnissen verarbeiten.
  • Validierung und Kontrolle der Prozessanforderungen und Methoden in Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte.

Stand: 12.10.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz