Sonn- und Feiertagsarbeit; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung
Description
An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen hat die Arbeit zu ruhen. Für Arbeitnehmer ist Sonn- und Feiertagsbeschäftigung nach dem Arbeitszeitgesetz daher grundsätzlich verboten (Arbeitsschutz). Es gibt zahlreiche Ausnahmen (z. B. für das Versorgungsgewerbe, im Freizeitbereich, in der Eisen- und in der Papierindustrie sowie grundsätzlich wegen besonderer technischer Probleme). Im Einzelfall kann Sonn- und Feiertagsbeschäftigung in begrenztem Umfang z. B. bei besonderen Verhältnissen zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens oder zur Sicherung der Beschäftigung bei unzumutbarer Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit mit dem Ausland behördlich bewilligt werden. Auch bei erlaubter Sonntagsbeschäftigung müssen für den einzelnen Arbeitnehmer mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben.
Zu erlaubter Beschäftigung an Feiertagen siehe Feiertage, Entgeltzahlung an
Noch enger sind die Ausnahmeregelungen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung für bestimmte Personengruppen z. B. für schwangere und stillende Frauen: Betriebs- und branchenunabhängige Beschäftigung möglich z. B. im Familienhaushalt, im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und in Krankenpflegeanstalten; für Jugendliche: Beschäftigung möglich z. B. in Krankenanstalten, in der Landwirtschaft, bei Musikaufführungen, beim Sport und im Gaststättengewerbe). Für schwangere und stillende Frauen sowie für Jugendliche siehe auch Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz.
Artikel 2 Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (für Bayern); § 9 ff. Arbeitszeitgesetz; §§ 17 ff. Jugendarbeitsschutzgesetz; § 6 Mutterschutzgesetz
Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen (Gewerbeaufsicht); Bergämter bei den Regierungen (Bergbau)
www.stmas.bayern.de
Online transactions
-
Online transactions, Bavaria-wide:
Antrag auf Bewilligung der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen
Sie können dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt bzw. dem zuständigen Bergamt den Antrag auf Bewilligung der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen online übermitteln.
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)
- Legal bases, Bavaria-wide: Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG)
- Legal bases, Bavaria-wide: Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG)
- Legal bases, Bavaria-wide: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Remedy
verwaltungsgerichtliche Klage
Related links
Status: 18.12.2020
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Responsible for you
-
Regierung der Oberpfalz
Regierung der Oberpfalz Dezernat 5 - Stofflicher Gefahrenschutz in der Gewerbeaufsicht, sozialer ArbeitsschutzPhone
+49 (0)941 5680-0
Fax
+49 (0)941 5680-1799
Secure request form
-
Regierung von Oberfranken
Phone
+49 (0)921 604-0
Fax
+49 (0)921 604-1397
Secure request form
General overview of procedures
Alphabetical and hierarchical overview of all procedures.