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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Beantragung der Verlängerung

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Landratsamt Kronach

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Do
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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96317 Kronach

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Güterstraße 18
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