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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Beantragung der Verlängerung

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Landratsamt Amberg-Sulzbach

Öffnungszeiten

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Terminvereinbarungen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

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