Logo Bayernportal
- kein Ort -

Eheschließung im In- und Ausland; Vollzug

Eine Ehe kann grundsätzlich in jedem deutschen Standesamt geschlossen werden. Eine Eheschließung im Ausland wird anerkannt, wenn sie vor dem zuständigen Organ geschlossen wurde.

Ansprechpartner

Es wurden keine Ansprechpartner zugeordnet.