Jagdkataster; Erstellung
Die staatlichen Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung erstellen auf Antrag das Jagdkataster für die Jagdgenossenschaft.
Beschreibung
Die etwa 7000 Jagdgenossenschaften in Bayern sind gefordert, ein aktuelles Jagdkataster zu führen. Das Jagdkataster kann aus dem Liegenschaftskataster abgeleitet werden und wird auf Antrag der Jagdgenossenschaft vom zuständigen staatlichen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung erstellt.
In Bayern ist das Jagdrecht untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden. Der Grundstückseigentümer nimmt das Jagdrecht als Mitglied einer Jagdgenossenschaft wahr. Beschlüsse der Jagdgenossenschaften erfordern sowohl die Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der vertretenen Grundfläche. Das Jagdkataster dient ihnen hierbei als Grundlage. Aus dem Jagdkataster können sie auch auf die Gesamtfläche der bejagbaren Fläche schließen und daraus Folgerungen treffen wie
- die Zulässigkeit der Teilung eines Gemeinschaftsjagdreviers in mehrere selbständige Jagdreviere
- die Zulässigkeit einer Mehrzahl von Jagdpächtern und die Anzahl der möglichen Jagderlaubnisse und
- das Vorliegen der Mindestgröße für ein Gemeinschaftsjagdrevier.
Darüber hinaus richtet sich nach der Größe der jagdbaren Fläche die Jagdpacht oder die Abschußplanung.
Voraussetzungen
Kosten
Das Produkt Jagdkataster wird nur auf Antrag erstellt und zu einem Pauschalpreis an Jagdgenossenschaften abgegeben:
- 180 € für den erstmaligen Datenbezug
- 50 € für die Aktualisierung
- 45 € Shape-Datei der Flurstücke je Abgabe
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Verordnung über die Benutzungsgebühren der unteren Vermessungsbehörden (GebOVerm)
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Stand: 13.12.2022
Redaktionell verantwortlich: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
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