Alleinerziehende Eltern; Beratung und Unterstützung bei Ausübung der Personensorge
Description
Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen (Allein erziehende Eltern), haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge einschließlich der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Die Beratung soll dem allein erziehenden Elternteil bei der Lösung erzieherischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Probleme helfen (z. B. Lösung von Konflikten mit dem anderen Elternteil, Vermittlung bei Streitigkeiten über das Umgangsrecht, Beratung über zustehende Unterhaltsansprüche des Kindes und Möglichkeiten der Durchsetzung solcher Ansprüche). Zur Feststellung der Vaterschaft und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen kann zudem eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragt werden.
§§ 18, 52a ff. Sozialgesetzbuch VIII, §§ 1712 ff. Bürgerliches Gesetzbuch
Erziehungsberatungsstellen und Jugendämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: § 18 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
- Legal bases, Bavaria-wide: § 52 a ff. Sozialgesetzbuch VIII
- Legal bases, Bavaria-wide: §§ 1712 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Remedy
(fakultatives) Widerspruchsverfahren
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Status: 30.12.2020
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