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Agrarförderungsprogramme; Stellung eines Mehrfachantrags

Landwirte/Landwirtinnen können mit dem Mehrfachantrag verschiedene Agrarförderungsprogramme beantragen.

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Für Sie zuständig

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Cham

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Cham

Hausanschrift

Schleinkoferstr. 10 u. 12
93413 Cham

Postanschrift

Schleinkoferstr. 10 u. 12

93413 Cham

Telefon

+49 9971 485-0

Leistungsdetails

Folgende Förderungen können beantragt werden:

  • Direktzahlungen
    • Einkommensgrundstützung
    • Umverteilungseinkommensstützung
    • Junglandwirte-Einkommensstützung
    • Zahlung für Teilnahme an Öko-Regelungen
    • Zahlung für Mutterkühe
    • Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
  • Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten
  • Auszahlung für Maßnahmen des Ökolandbaus
  • Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP), „Moorbauernprogramm“ und Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm inkl. Erschwernisausgleich (VNP)
  • Prämie für Sommerweidehaltung für Rinder (Weideprämie Maßnahme - T10)
  • Ausgleichszahlung für Gewässerrandstreifen im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie
  • Beitragszuschuss für Mehrgefahrenversicherungen
  • Erschwernisausgleich Pflanzenschutz

keine

Die Mehrfachantragstellung erfolgt jedes Jahr von Anfang März bis 15. Mai.

Stand: 26.03.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus