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Agrarförderungsprogramme; Beantragung einer Förderung

Mit dem Mehrfachantrag (MFA) beantragen die landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern Fördermaßnahmen und Ausgleichszahlungen.

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Für Sie zuständig

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Amberg-Neumarkt i.d.OPf.

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Leistungsdetails

Mit der Mehrfachantragstellung wird die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für flächen- und tierbezogene Fördermaßnahmen in Bayern umgesetzt.

keine

Die Mehrfachantragstellung erfolgt jedes Jahr von Anfang März bis Mitte Mai.

Stand: 14.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus