Coronabedingte Einreisebeschränkungen; Informationen
Die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten.
Beschreibung
Aufgrund der Covid-19-Pandemie bestehen Reisebeschränkungen auf Grundlage der CoronaEinreiseV aktuell nur bei der Einreise aus sog. Virusvariantengebieten. Hier gelten eine Anmelde- , Nachweis- und Quarantänepflicht. Beschränkungen für die Einreise aus anderen Ländern wurden weitgehend aufgehoben. Weitere Details zu der Einreise aus Drittstaaten finden Sie auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums (siehe unter „Weiterführende Links).
Die CoronaEinreiseV sieht Pflichten vor, bei und nach der Einreise nach Deutschland vor. Folgende Pflichten werden in der CoronaEinreiseV geregelt:
- Anmeldepflicht (Digitale Einreiseanmeldung)
- Quarantänepflicht/ Absonderungspflicht
- Nachweispflicht (Testergebnis, Impfnachweis, Genesenennachweis)
- Beförderungsverbot aus Virusvarianten-Gebieten und weitere Pflichten für Beförderer und Verkehrsunternehmen
Detaillierte Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums (siehe unter "Weiterführende Links").
Verfahrensablauf
Digitale Einreiseanmeldung
Sie geben die Informationen zu Ihren Aufenthalten der letzten zehn Tage an. Nach vollständiger Angabe aller notwendigen Informationen erhalten Sie eine PDF-Datei als Bestätigung.
Ihr Beförderer kann zum Zwecke der stichprobenhaften Überprüfung vor der Beförderung kontrollieren, ob Sie eine Bestätigung vorweisen können. Eine Beförderung kann anderenfalls nicht erfolgen. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung für alle Altersstufen erfolgen muss und Kinder unter 12 Jahren nicht ausgenommen sind.
Fristen
Sie müssen grundsätzlich vor der Einreise nach Deutschland eine digitale Einreiseanmeldung vornehmen, wenn Sie sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben.
Online-Verfahren
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Online-Verfahren, bayernweit:
Digitale Einreiseanmeldung
Sie können über das Einreiseportal eine digitale Einreiseanmeldung vornehmen.
Formulare
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Formular, bayernweit:
Ersatzmitteilung - Einreiseanmeldung [Dateiformat: pdf]
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Sollte es in Ausnahmefällen nicht möglich sein, eine digitale Einreiseanmeldung vorzunehmen, müssen Reisende stattdessen eine Ersatzmitteilung in Papierform ausfüllen. Detaillierte Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
- Aktuelle Informationen für Reisende zur Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundesgesundheitsministeriums
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Fragen und Antworten zur digitalen Einreiseanmeldung, Nachweispflicht und Einreisequarantäne
Informationen des Bundesgesundheitsministeriums
- Aktuelle Informationen für Reisende zur digitalen Einreiseanmeldung des Bundesgesundheitsministeriums
- Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete
- Informationen des Auswärtigen Amts zu Einreisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen in Deutschland
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Häufig gestellte Fragen zum Thema neuartiges Coronavirus
Informationen des Bayerischen Gesundheitsministeriums
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Coronavirus - Informationen des Bundesinnenministeriums
z. B. zur Einreise aus Drittstaaten, Informationen in anderen Sprachen
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Stand: 29.07.2022
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