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Fahrlehrerwesen; Beantragung der Prüfung der Geeignetheit der Methoden und Medien einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme

Die Prüfung der Geeignetheit der Methoden und Medien einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme, sofern andere als die in Anlage 16 der Fahrerlaubnisverordnung genannten Lehr- und Lernmethoden oder Medien eingesetzt werden erfolgt auf Antrag.

Regierung der Oberpfalz

Sachgebiet 23 - Straßenverkehr, Personenbeförderung, Gewerbe

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Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen

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