Angebote zur Unterstützung im Alltag; Beantragung einer Förderung
Durch Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI sollen Pflegebedürftige sowie pflegende Angehörige stundenweise entlastet werden. Der Freistaat Bayern fördert diese Angebote gemeinsam mit dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen. Träger von anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag können eine Zuwendung im Rahmen einer Projektförderung erhalten.
Description
Zweck
Durch Angebote zur Unterstützung im Alltag soll ein zusätzliches Leistungsangebot für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1 geschaffen werden. Zur Unterstützung können bis zu 125 Euro monatlich als einheitlicher Entlastungsbetrag für qualitätsgesicherte Leistungen der Betreuung und Entlastung eingesetzt werden. Ziel ist es dabei, die pflegebedürftige Person selbst in ihrem Alltag sowie pflegende Angehörige und ähnlich nahestehende Personen von der Pflege und den damit verbundenen körperlichen und seelischen Belastungen zu entlasten.
Zweck der Förderung ist es, den Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung im Alltag zu fördern, wodurch ein zusätzliches Leistungsangebot geschaffen werden soll. Hierdurch sollen insbesondere angemessene Betreuungs- und Entlastungsangebote sowie Teilhabemöglichkeiten und Möglichkeiten zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender geschaffen werden.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Träger von anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden vorrangig die Personal- und Sachkosten, die aus der Koordination und Organisation der Hilfen und der fachlichen Anleitung, Schulung und Fortbildung sowie der kontinuierlichen fachlichen Begleitung und Unterstützung durch Fachkräfte entstehen, sowie Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtliche Betreuung.
Art und Höhe
Die Zuwendung erfolgt als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung. Die Förderung erfolgt angebotsabhängig zu pauschalierten Sätzen, wie in den Hinweisen zum Vollzug der AVSG Teil 8 Abschnitt 5 bis 8 näher bestimmt.
Angebote zur Unterstützung im Alltag werden durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gemeinsam mit dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen gefördert.
Prerequisites
Die einzelnen Voraussetzungen für die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag sind in Abschnitt 5 und 6 der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) und den Hinweisen zum Vollzug der AVSG Teil 8 Abschnitt 5 bis 8 geregelt.
Abhängig von der Art des Angebots ist die Erfüllung jeweiliger Qualifizierungs- und Qualitätskriterien nachzuweisen.
Procedure
Der Antrag auf Förderung ist schriftlich beim Bayerischen Landesamt für Pflege zu stellen. Die bereitgestellten Vordrucke sind zu verwenden.
Special notes
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Deadlines
Die Antragstellung muss bis zum 31.12. des dem Förderjahr vorangehenden Jahres erfolgt sein.
Required documents
- Required document, Bavaria-wide: Projektbeschreibung (Aufbau, Umsetzung, Qualitätssicherung, Leitung) - nur bei Angebotserbringung durch Träger - bei Förderung immer notwendig.
- Required document, Bavaria-wide: Satzung und Vereinsregisterauszug - nur bei Angebotserbringung durch Träger - bei Förderung immer notwendig, wenn einschlägig.
- Required document, Bavaria-wide: Nachweis des Versicherungsschutzes
- Required document, Bavaria-wide: Schulung (der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer)
- Required document, Bavaria-wide: Weitere erforderliche Unterlagen für eine Antragstellung finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und des Bayerischen Landesamtes für Pflege
Forms
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Form, Bavaria-wide:
Förderantrag auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung für Angebote zur Unterstützung im Alltag, ehrenamtliche Strukturen und weiterer Angebote nach § 45c SGB XI sowie Teil 8 Abschnitte 5 und 6 der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze [File format: pdf]
This form has to be signed and sent to the responsible authority. You can sign the form manually and send it by email/fax or sign the form electronically with your qualified electronic signature an send it by (secure) email. If the responsible authority has set up a De-Mail account, you can also send the form by De-Mail using an sender-confirmed message.
Fees
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: § 45a Abs. 1 i.V.m. § 45c Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI)
- Legal bases, Bavaria-wide: Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) – Teil 8 Abschnitt 5 bis 8
- Legal bases, Bavaria-wide: Hinweise zum Vollzug der AVSG Teil 8 Abschnitt 5 bis 8
Remedy
verwaltungsgerichtliche Klage
Related links
Status: 13.01.2021
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
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+49 (0)9621 9669-0
Fax
+49 (0)9621 9669-1111
Email
Website
General overview of procedures
Alphabetical and hierarchical overview of all procedures.