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Angebote zur Unterstützung im Alltag; Beantragung einer Förderung

Angebote zur Unterstützung im Alltag sollen Pflegebedürftige sowie pflegende An- und Zugehörige stundenweise entlasten. Träger von anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag können eine Zuwendung im Rahmen einer Projektförderung erhalten.

Beschreibung

Zweck

Durch Angebote zur Unterstützung im Alltag besteht ein zusätzliches Leistungsangebot für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1. Zur Unterstützung können bis zu 125 Euro monatlich als einheitlicher Entlastungsbetrag für qualitätsgesicherte Leistungen der Betreuung und Entlastung eingesetzt werden. Ziel ist es dabei, die pflegebedürftige Person selbst in ihrem Alltag sowie pflegende Angehörige und ähnlich nahestehende Personen von der Pflege und den damit verbundenen körperlichen und seelischen Belastungen zu entlasten.

Zweck der Förderung ist es, den Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung im Alltag voranzubringen. Hierdurch sollen insbesondere angemessene Betreuungs- und Entlastungsangebote sowie Teilhabemöglichkeiten für Pflegebedürftige und Möglichkeiten zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender geschaffen werden.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Träger von anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden vorrangig die Personal- und Sachkosten, die aus der Koordination und Organisation der Hilfen und der fachlichen Anleitung, Schulung und Fortbildung sowie der kontinuierlichen fachlichen Begleitung und Unterstützung durch Fachkräfte entstehen, sowie Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtliche Betreuung.

Art und Höhe

Die Zuwendung erfolgt als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung. Die Förderung erfolgt angebotsabhängig zu pauschalierten Sätzen, wie in den Hinweisen zum Vollzug der AVSG Teil 8 Abschnitt 5 bis 8 näher bestimmt.

Angebote zur Unterstützung im Alltag werden durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gemeinsam mit dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen gefördert.

Voraussetzungen

Die einzelnen Voraussetzungen für die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag sind in Abschnitt 5 und 6 der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) und den Hinweisen zum Vollzug der AVSG Teil 8 Abschnitt 5 bis 8 geregelt.

Abhängig von der Art des Angebots ist die Erfüllung jeweiliger Qualifizierungs- und Qualitätskriterien nachzuweisen.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Förderung ist schriftlich beim Bayerischen Landesamt für Pflege zu stellen. Die bereitgestellten Vordrucke sind zu verwenden.

Besondere Hinweise

Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Fristen

Die Antragstellung muss bis zum 31.12. des dem Förderjahr vorangehenden Jahres erfolgt sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage, bayernweit: Projektbeschreibung (Aufbau, Umsetzung, Qualitätssicherung, Leitung) - nur bei Angebotserbringung durch Träger - bei Förderung immer notwendig.
  • Erforderliche Unterlage, bayernweit: Satzung und Vereinsregisterauszug - nur bei Angebotserbringung durch Träger - bei Förderung immer notwendig, wenn einschlägig.
  • Erforderliche Unterlage, bayernweit: Nachweis des Versicherungsschutzes
  • Erforderliche Unterlage, bayernweit: Schulung (der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer)
  • Erforderliche Unterlage, bayernweit: Weitere erforderliche Unterlagen für eine Antragstellung finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und des Bayerischen Landesamtes für Pflege

Formulare

  • Formular, bayernweit: Förderantrag auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung für das Jahr 2023 [Dateiformat: pdf]

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

    für Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI, ehrenamtliche Strukturen und weitere Angebote nach § 45c SGB XI sowie Teil 8 Abschnitte 5 und 6 der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG), für Angehörigenarbeit nach der Richtlinie für die Förderung im „Bayerischen Netzwerk Pflege“

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 28.11.2022

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Für Sie zuständig

 
 

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