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Kommunale Grundstücksangelegenheiten; Informationen

Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen.

Für Sie zuständig

Markt Bad Neualbenreuth

Hausanschrift

Marktplatz 5
95698 Bad Neualbenreuth

Postanschrift

Marktplatz 5

95698 Bad Neualbenreuth

Landratsamt Tirschenreuth

Hausanschrift

Mähringer Str. 7
95643 Tirschenreuth

Postanschrift

Postfach 1249

95634 Tirschenreuth

Telefon

+49 9631 88-0

Webseite

www.kreis-tir.de

Leistungsdetails

Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung entscheiden, ob sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen. Dabei ist u.a. zu beachten, dass Grundstücke aus kommunalrechtlicher Sicht grundsätzlich nicht unter Wert veräußert werden dürfen und im Einzelfall eine Ausschreibung des Grundstücksverkaufs durch die Kommunen erforderlich sein kann.

An einem Grundstückskauf interessierte Bürger können sich direkt mit der jeweiligen Kommune in Verbindung setzen und klären, ob dort Verkaufsbereitschaft besteht.

Stand: 19.06.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration