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Kommunale Grundstücksangelegenheiten; Informationen

Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen.

Für Sie zuständig

Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

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Stadtplatz 38
92660 Neustadt a.d.Waldnaab

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Postfach 1260

92657 Neustadt a.d.Waldnaab

Telefon

+49 9602 79-0

Webseite

www.neustadt.de

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92723 Tännesberg

Postanschrift

Pfreimder Str. 1

92723 Tännesberg

Telefon

+49 9655 9200-0

Leistungsdetails

Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung entscheiden, ob sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen. Dabei ist u.a. zu beachten, dass Grundstücke aus kommunalrechtlicher Sicht grundsätzlich nicht unter Wert veräußert werden dürfen und im Einzelfall eine Ausschreibung des Grundstücksverkaufs durch die Kommunen erforderlich sein kann.

An einem Grundstückskauf interessierte Bürger können sich direkt mit der jeweiligen Kommune in Verbindung setzen und klären, ob dort Verkaufsbereitschaft besteht.

Stand: 19.06.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration