Steuern; Informationen zu Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus
Bayern und der Bund haben eine Reihe steuerlicher Maßnahmen ergriffen, um die Liquidität von Unternehmen, die von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Ausbreitung des Corona-Virus massiv betroffen sind, zu entlasten. Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zu diesen Maßnahmen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen, des Bayerischen Landesamt für Steuern oder bei Ihrem Finanzamt.
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Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder haben verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten. Ziel ist es, die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.
So wird für die Betroffenen die Möglichkeit eingeräumt, Steuerzahlungen in der Regel zinslos zu stunden. Dies verschafft den Steuerpflichtigen eine Zahlungspause gegenüber dem Finanzamt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Vorauszahlungen zur Einkommen-, Körperschaft- und zur Gewerbesteuer herabzusetzen. Ebenso können die Finanzämter die Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer für krisenbetroffene Unternehmern herabsetzen und erstatten. Neben diesen Maßnahmen soll bei den Betroffenen bis zum Ende des Jahres von der Vollstreckung rückständiger Steuerschulden abgesehen werden.
Für die konkrete Inanspruchnahme der beschriebenen Steuererleichterungen setzen Sie sich bitte direkt mit Ihrem Finanzamt in Verbindung.
Geht es Ihnen um die Stundung der Gewerbesteuer, ist Ihr zuständiger Ansprechpartner die Gemeinde-/Stadtverwaltung.
Geht es um die Versicherungssteuer oder das sogenannte Verfahren VAT on e-Services (besonderes Umsatzsteuerverfahren) sprechen Sie bitte das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an.
(Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Stand: 09.04.2020)
Ansprechpartner für folgende Verbrauch- und Verkehrsteuern sind die zuständigen Hauptzollämter:
- Kraftfahrzeugsteuer
- Einfuhrumsatzsteuer
- Luftverkehrsteuer
- Energiesteuer
- Stromsteuer
- Tabaksteuer
- Kaffeesteuer
- Biersteuer
- Alkoholsteuer
- Alkopopsteuer
- Schaumweinsteuer
- Zwischenerzeugnissteuer
Unter "Weiterführende Links" finden Sie weiterführende Informationen zu einzelnen Maßnahmen und Steuerarten.
Forms
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Form, Bavaria-wide:
Antrag auf Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus [File format: pdf]
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Formular für die vereinfachte Antragstellung auf zinslose Stundung und/oder auf Herabsetzung von Steuervorauszahlungen/des Steuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
Related links
- Steuerliche Hilfen für Unternehmen und Beschäftigte - Informationen des Bundesministerium der Finanzen
- FAQ „Corona“ beim Bundesministerium der Finanzen
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Steuerliche Maßnahmen für Corona-Betroffene - Informationen des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
Aktueller Überblick über derzeitige steuerliche Maßnahmen des Bundes und Bayerns
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Themenseite "Coronavirus" beim Bayerischen Landesamt für Steuern
Hier finden Sie gebündelt Informationen und Formulare zur steuerlichen Entlastung für die Bewältigung der wirtschaftlichen folgen der Corona-Pandemie.
- Informationen zu steuerlichen Unterstützungsmaßnahmen der Zollverwaltung
- Bundeszentralamt für Steuern
Status: 21.04.2020
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