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Führerschein; Beantragung wegen Ablauf der Gültigkeit

Die neuen Kartenführerscheine werden in ihrer Gültigkeit auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst.

Ansprechpartner - Landratsamt Rhön-Grabfeld

3.3.2 - Führerscheinstelle

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